Die Gebühren richten sich grundsätzlich nach der Gebührenordnung für Rechtsanwälte und sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Gebührentransparenz ist eine Selbstverständlichkeit.
Eine Deckungsanfrage für rechtsschutzversicherte Mandanten wird von mir grundsätzlich unentgeltlich mitübernommen.
Mandanten, welche die Gebühren nicht selbst aufbringen können, haben die Möglichkeit, staatliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Sie wohnen in AKK? Dann ist für Ihren Antrag auf Erteilung eines Beratungshilfescheins das Amtsgericht Wiesbaden zuständig.
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